27.04.2015 · Fachbeitrag · Honorarrecht
Planer kann auch sieben Jahre nach Projektabschluss nachkarten
| Ein Architekt oder Ingenieur, der sich zunächst auf eine Vereinbarung zur Unterschreitung der Mindestsätze einlässt, später dann trotzdem nach den Mindestsätzen abrechnen will, ist daran nur dann gehindert, wenn sowohl das Zeit- als auch das Umstandsmoment erfüllt sind. Das hat das OLG Hamm klargestellt. |
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