· Fachbeitrag · Honorarrecht
Rückgriff auf Sanierungsgutachten oder Machbarkeitsstudie: Kein Honorar für die Lph 1 und 2?
| Wer auf das Honorar für die Leistungsphasen (Lph) 1 und 2 verzichten soll, weil er auf eine Machbarkeitsstudie oder ein Sanierungsgutachten zurückgreifen kann, die vor dem Planungsbeginn durchgeführt wurde, sollte das nicht hinnehmen. Denn selbst bei einem Honorarverzicht trägt der Objektplaner das Haftungsrisiko, das aus einem fehlerhaften Gutachten resultiert. Das lehrt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle, aus der Sie die richtigen Konsequenzen ziehen sollten. |
Die Ausgangslage im Tagesgeschäft
Das Problem bei vor Projektbeginn durchgeführten Machbarkeitsstudien oder Sanierungsgutachten (beim Bauen im Bestand mit Sanierungskonzept) besteht meist darin, dass diese in Teilen zwar Grundleistungen entsprechen, im Ergebnis aber doch etwas Anderes sind. In diesen Fällen stellen sich dem anschließend beauftragten Objektplaner folgende Fragen:
- 1. Kann eine solche gutachterliche Ausarbeitung überhaupt honorarmindernd in den Lph 1 und 2 wirken, und wenn ja in welcher Höhe?
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