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  • · Fachbeitrag · Honorarrecht

    Schriftformerfordernis: Fehler in Unterschriften können große Honorarverluste nach sich ziehen

    | Ein Jahrzehnte altes Problem in der HOAI erzeugt regelmäßig Zorn und Unmut. Es befindet sich in § 7 Abs. 5 HOAI und nennt sich „Schriftformerfordernis“. Das Schriftformerfordernis müssen Sie vor allem dann beachten, wenn Sie bei den Grundleistungen vom Mindestsatz abweichen wollen. Eine neue BGH-Entscheidung lehrt, dass das Schriftformerfordernis nicht nur eine zeitliche, sondern auch eine formale Dimension hat. Ziehen Sie daraus die richtigen Konsequenzen. |

     

    Die Grundlagen zum Schriftformerfordernis

    Das Schriftformerfordernis wird nur dann eingehalten, wenn

    • die Vereinbarung rechtzeitig erfolgt („schriftlich bei Auftragserteilung“)