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  • 28.03.2025 · Nachricht · Honorarrecht

    Sind bei „Auftrag für die Genehmigungsplanung“ auch die Lph 1 bis Lph 3 abrechenbar?

    | Ein Auftrag zur Genehmigungsplanung ist so zu verstehen, dass auch die Beauftragung mit vorangehenden Lph erfasst ist, sofern diese nicht bereits von Dritten erbracht und dem Architekten zur Verfügung gestellt wurden. Das hat das OLG Karlsruhe klargestellt. |