· Nachricht · Honorarrecht
Übliche Vergütung: Nur ohne Honorarvereinbarung durchsetzbar
| Die übliche Vergütung können Sie nur fordern, wenn Sie mit Ihrem Auftraggeber zur Höhe der Vergütung überhaupt keine ‒ wirksame ‒ Vereinbarung getroffen hatten. Das hat das KG Berlin unter Billigung des BGH entschieden ( KG Berlin, Urteil vom 19.06.2018, Az. 7 U 33/17 ; rechtskräftig durch Zurücknahme der NZB, BGH, Beschluss vom 11.10.2018, Az. VII ZR 139/18 1 ). |
Weiterführender Hinweis
- Beitrag „Nach dem EuGH-Urteil zur HOAI: So gehen Sie ab sofort bei Vertragsanbahnungen richtig vor“, PBP 8/2019, Seite 8 → Abruf-Nr. 46025200
Quelle: Ausgabe 02 / 2020 | Seite 3 | ID 46244998