30.03.2023 · Nachricht · Honorarsicherung
§ 650e-Sicherungshypothek: KG Berlin hebt sie auf neues Niveau
| Der Anspruch eines Architekten oder Ingenieurs auf Einräumung einer Sicherungshypothek nach § 650e BGB für seinen Honoraranspruch setzt nicht voraus, dass auf dem Baugrundstück mit Bauarbeiten begonnen worden ist oder die Umsetzung der Planung dort zu einer Wertsteigerung geführt hat. Das hat das KG Berlin entschieden und die Bauhandwerkersicherungshypothek damit auf ein neues Niveau gehoben. |
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