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  • · Fachbeitrag · Honorarsicherung

    Kommunen verweigern Rechnungsbegleichung: So wehren Sie sich

    | „Solidarität“. Dieses Wort taucht immer wieder auf, wenn es darum geht, wie Deutschland die Corona-Krise meistert. Der Staat will solidarisch sein, und Unternehmen unterstützen. Wenn das in der Praxis aber so aussieht, wie es gerade Ingenieurbüros aus ganz Deutschland erfahren, dann gute Nacht. Kommunen weigern sich nämlich zunehmend, Rechnungen für erbrachte Leistungen zu bezahlen. Sie begründen das damit, dass sie Geld brauchen, „um die Wirtschaft zu unterstützen“. PBP nennt Ihnen Maßnahmen, um zu Ihrem Geld. bzw. Ihrem Recht zu kommen. |

     

    Diese Maßnahmen sollten betroffene Büros jetzt ergreifen

    Bei den folgenden Ausführungen ist unterstellt, dass Ihre Leistungen vom Auftraggeber abgenommen worden sind und Sie eine prüffähige Rechnung erstellt haben. Zahlt Ihr Auftraggeber nicht, sollten Sie wie folgt vorgehen:

     

    • 1. Wenden Sie sich an die nächsthöhere Behörde, die die Rechtsaufsicht über die Kommune hat. In der Regel wird dies das Landratsamt sein.
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    • 2. Schildern Sie dieser nächsthöheren Behörde den Sachverhalt. Machen Sie dabei deutlich, dass kein sachlicher Grund existiert, der gegen eine Zahlung der offenen Rechnung spricht.
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    • 3. Bitten Sie die Behörde, den Sachverhalt zu prüfen und die Zahlung der offenen Rechnung durch die Kommune zu veranlassen.

     

    Der Hintergrund dieser Maßnahmen

    Im Grundgesetz ist festgelegt, dass die Kommunen „Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“ selbst und eigenverantwortlich regeln dürfen. Dazu zählen auch die Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Auch wenn Kommunen hier eigenverantwortlich handeln dürfen, unterliegen sie einer staatlichen Kontrolle (der sog. Fach- und Rechtsaufsicht). Insofern muss die nächsthöhere Behörde, die die staatliche Kontrolle über die Kommunen ausübt, die Rechtmäßigkeit des Verhaltens der Kommunen überprüfen und kann bei unrechtmäßigem Verhalten einschreiten.

     

    In den vorliegenden Fällen könnte die nächsthöhere Behörde das Verhalten der Kommunen prüfen und ein rechtswidriges Verhalten feststellen. Die Kommune würde dann voraussichtlich angewiesen werden, die offenen Rechnungen zu bezahlen.

     

    FAZIT | Zeigen Sie der nächsthöheren Behörde an, dass sich eine Kommune unrechtmäßig weigert, Ihre offenen Rechnungen zu begleichen. Die Erfahrung lehrt, dass Sie guter Hoffnung sein können, dass die Kommune im Rahmen der Fach- und Rechtsaufsicht angewiesen wird, die offenen Rechnungen zu bezahlen. Denken Sie in solchen Fällen auch daran, Verzugszinsen zu verlangen.

     
    Quelle: Ausgabe 04 / 2020 | Seite 5 | ID 46452871