· Fachbeitrag · Honorarsicherung
Vorpreschende Planung unter Termindruck:So sichern Sie Ihren Honoraranspruch
| Viele Planungsbüros erbringen unter Termindruck (und auf Wunsch des Auftraggebers) Vorleistungen in erheblichem Umfang, um einen schnellen Baubeginn zu ermöglichen. Dieses „Vorpreschen“ - so der Fachausdruck der Gerichte - birgt erhebliche Honorarrisiken. Gut zu wissen, dass das OLG Koblenz aktuell Wege aufgezeigt hat, wie Sie Ihren Honoraranspruch in solchen Situationen und für solche Leistungen wirksam sichern. |
Eine typische Ausgangslage
Investoren verlangen oft, dass die Bauarbeiten unmittelbar nach der Erteilung der Baugenehmigung begonnen werden. Um das zu ermöglichen, müssen Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 für Gründungs- und Rohbauarbeiten erbracht werden, obwohl die Leistungsphase 4 zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht endgültig abgeschlossen ist. Dazu muss die Planung punktuell weit vorangetrieben werden und zum Teil auf Annahmen basieren.
Vorpreschen birgt Risiken für Planer
Dieses Vorpreschen bringt dem Auftraggeber einen Zeitgewinn. Die Planungsbüros gehen damit aber erhebliche Risiken ein; und zwar sowohl im Bereich der Planung und des Honorars als auch im Bereich des Baurechts.
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