· Fachbeitrag · Kostenermittlung
Die neue DIN 276 ist seit Dezember in Kraft: Auf diese Neuerungen müssen Sie sich einstellen
| Die neue DIN 276 ist seit Dezember 2018 in Kraft. Sie bringt gravierende Änderungen in der Kostenermittlung, -planung und -steuerung. Lernen Sie die Neuerungen kennen und stellen Sie Ihre kostenbezogene Auftraggeberberatung auf ein neues ‒ besseres ‒ Fundament. |
Grundsätzliches zur DIN 276/18
Vorab ist eines festzuhalten: Auch die neue DIN 276 stellt keine verbindliche Norm dar. Sie ist „lediglich“ eine allgemein anerkannte Regel der Technik.
DIN muss zum Vertragsbestandteil erhoben werden
Wenn Sie an die DIN 276 gebunden sein sollen, müssen Sie die DIN 276 mit ihren Inhalten mit Ihrem Auftraggeber explizit als Bestandteil Ihres Planungsvertrags vereinbaren. Erst dann müssen Sie alle in der DIN 276 aufgeführten Leistungen erbringen.
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