· Fachbeitrag · Langfristige Projekte
Anrechenbare Kosten: Diese Kostenermittlungen bieten sich alternativ zur Kostenberechnung an
| Ein Ziel der Neuen HOAI ist es, die Honorare von den Baukosten abzukoppeln. Deshalb wird das Honorar jetzt prinzipiell auf Basis der Kostenberechnung (§ 6 HOAI) ermittelt. Dieses Prinzip der Honorarermittlung birgt aber gerade bei langlaufenden Projekten erhebliche Risiken - vor allem für die Planer. Zunehmend wird deshalb versucht, eine Regelung zu treffen, die die Preisentwicklung bei langen Projekten berücksichtigt. Drei Modelle werden besonders intensiv diskutiert. |
Das Problem der (frühen) Kostenberechnung
Das Honorarproblem bei langfristigen Projekten mit langen Vorlaufzeiten besteht darin, dass durch große Zeitabstände zwischen der Kostenberechnung und der Baurealisierung der unmittelbare Bezug verlorengehen kann. So wird die Kostenberechnung zum Entwurf nicht selten ein Jahr vor dem Baubeginn erstellt. Dann werden zum Beispiel Förderanträge gestellt und geprüft und die Baugenehmigung bzw. Planfeststellung erwirkt. Dauert die Bauausführung bei einem solchen Projekt vier Jahre, liegt die Kostenberechnung mindestens fünf Jahre vor der Fertigstellung des Projekts.
Modell 1: Anlehnung an Kostenermittlung nach Alter HOAI
Um die Abkoppelung der Honorare von den Baukosten bei langwierigen Projekten nicht überzogen zu strapazieren, bietet es sich an, auch in der Neuen HOAI das Honorar für die Leistungen der
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