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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Sicherheitsaudits von Straßen und daraus resultierende Leistungen: Grundleistung?

    von Dipl.-Ing. Ulrich Welter, ö.b.u.v. Sachverständiger für Ingenieurhonorare nach HOAI, ingside®, Büsum

    | Die Planer von Straßen beobachten, dass zunehmend Sicherheitsaudits durchgeführt werden, in denen ihre Planung kritisch geprüft wird und sie aufgefordert werden, die Planung ggf. anzupassen. PBP macht Sie mit der Sachlage vertraut und zeigt Ihnen anhand eines Falls aus der PBP-Leserschaft, wie Sie mit den Audits zusammenhängende Leistungen richtig abrechnen. |

    Die fachlich-rechtliche Ausgangslage

    Die Bundesanstalt für Straßenwesen BASt schreibt auf ihrer Homepage www.bast.de (Fachthemen → Verkehrstechnik → Sicherheitsaudit von Straßen):

     

    • Die Direktiven aus der BASt

    „Zur stärkeren Berücksichtigung der Verkehrssicherheit bei Straßenplanungen wurden auf Veranlassung des damaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und unter Leitung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) die „Empfehlungen für das Sicherheitsaudit für Straßen (ESAS)“ erarbeitet. Im Jahr 2002 hat das BMVBS dann empfohlen, die ESAS bei allen Planungen und Entwürfen von Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen als Grundlage für die Abnahme einzelner Leistungsphasen oder zur Qualitätssicherung anzuwenden .... Mit allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 26/2010 wurden die Bundesländer aufgefordert, die in dieser Richtlinie genannten Methoden, somit auch das Sicherheitsaudit, auf dem transeuropäischen Straßennetz fristgerecht bis zum 19.12.2010 einzuführen. Die Anwendung auf den übrigen Bundesfernstraßen wird angestrebt und auf den Landes- und Kreisstraßen empfohlen.“