· Fachbeitrag · Lph 4
Änderungen und Nachträge zum Bauantrag: Zusatzhonorar sichern und Risiken vermeiden
| Die erteilte Baugenehmigung sorgt zunächst für Planungssicherheit. Sie besteht aber nicht nur aus dem (teils umfangreichen) Baugenehmigungsbescheid, sondern auch aus Plänen, Berechnungen und Beschreibungen, die eingereicht wurden, und die die Behörde mit Prüfstempel, Aktenzeichen, Eintragungen und Datum versehen hat. Diese Planungsunterlagen sind in ihrer Gesamtheit Bestandteil der Genehmigung und nicht nur „Beiwerk“. Soll davon später abgewichen werden, geht das mit Risiken einher, die Sie kennen und auch honorartechnisch bestmöglich managen sollten. |
Abweichungen vom Genehmigungszustand und die Folgen
Wird durch eine vom Auftraggeber angeordnete Planungsänderung im Zuge der Planungsvertiefung oder Bauausführung davon, also auch von den durch die Genehmigungsbehörde gestempelten Planungsunterlagen, abgewichen, hat das vielfältige Konsequenzen:
- Es stellt sich die Frage, ob die jeweilige Abweichung genehmigungsrelevant ist.
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