· Fachbeitrag · Lph 8
Zusatzhonorar wegen Terminverzögerungen: Textform und klare Ansage ist ab sofort Pflicht
| Konkrete Terminvereinbarungen zwischen Planer und Auftraggeber sind essenziell, um eine zusätzliche Vergütung bei Verzögerungen durchzusetzen. Das ist insbesondere der Tatsache geschuldet, dass die aktuelle HOAI das Thema nicht regelt und auch in der HOAI-Neufassung nicht regeln wird. PBP zeigt Ihnen anhand einer aktuellen BGH-Entscheidung, wie Sie damit am sinnvollsten umgehen. Im vorliegenden Fall ging es um zusätzlichen Werklohn bzw. Schadenersatz bei Terminverzögerungen bei einem Bauvertrag. Die Inhalte des Urteils sind aber auf Planungsverträge übertragbar. |
Zwei Eckpunkte zur Durchsetzung von Honoraransprüchen
Zunächst hat der BGH wiederholt, dass der Planer bei Projektverzögerungen oder Verzögerungen bei der Bauüberwachung die Darlegungslast trägt, dass er einen Anspruch auf Honoraranpassung oder Schadenersatz (wegen unverschuldet eingetretener Verzögerung) hat. Erforderlich sind lt. BGH (Urteil vom 19.09.2024, Az. VII ZR 10/24, Abruf-Nr. 244585)
- 1. eine terminliche Geschäftsgrundlage (z. B. vereinbarte Termine der Leistungserbringung) und
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