· Fachbeitrag · planungsleistungen
Technische Baustandards: Klausel mit Nutzungsvorgaben des Auftraggebers bringt Sicherheit
| Künftige technische Entwicklungen müssen Planungsbüros nur berücksichtigen, wenn konkrete Vorgaben gemacht werden oder wenn es kein Trend mehr ist, sondern anerkannter und handelsüblich konkret zu erwartender Standard. Um Unklarheiten bzgl. Ihres Leistungssolls zu vermeiden, empfiehlt PBP trotzdem, auf Nummer sicher zu gehen und in einer Vertragsklausel Ihre dementsprechenden Planungsaufgaben zu regeln. |
Der fachliche Hintergrund
Eine Vorratsplanung, die künftige technische Entwicklungen antizipiert, stellt eine unternehmerische Disposition dar, so die Rechtsprechung. Wenn der Auftraggeber will, dass Sie Ihre Planung danach ausrichten, muss er Ihnen das kommunizieren. Um Unklarheiten bzgl. Ihres Leistungssolls zu vermeiden, empfiehlt PBP trotzdem, in einer Vertragsklausel zu regeln, inwieweit Ihre Planung künftige technologische Entwicklung antizipieren und berücksichtigen soll.
Der Vertragsvorschlag
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