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  • · Fachbeitrag · TECHNISCHE AUSRÜSTUNG

    Bauen im Bestand (Teil 1: Planungsanforderungen)

    | Bauen im Bestand ist komplex ‒ vor allem in der Technischen Ausrüstung (TA). Sowohl bei der Leistungsdefinition als auch bei Aufwand und Vergütung sind eine Vielzahl von speziellen Fragestellungen und Risiken zu beachten. Aus diesem Grund nimmt sich PBP in einer mehrteiligen Reihe der Thematik an. Teil 1 informiert Sie über die besonderen Planungsanforderungen, die sich bei Umbauten im Fachgewerk der TA ergeben. |

    Die Bestandsaufnahme ‒ notwendig und umfänglich

    Die wohl bekannteste Besondere Leistung bei einer Umbaumaßnahme ist die „Bestandsaufnahme“. Und auch wenn es noch immer nicht überall in der Branche angekommen ist: Die „Bestandsaufnahme“ ist eine unverzichtbare Leistung. Das wichtigste Urteil hierzu bezieht sich zwar auf die Planungsleistung von Architekten (OLG Brandenburg, Urteil vom 13.03.2008, Az. 12 U 180/07, Abruf-Nr. 201816; PBP 7/2008, Seite 4), der amtliche Leitsatz ist jedoch auf die TA übertragbar.

     

    • Urteil OLG Brandenburg: Amtlicher Leitsatz

    Bei Umbauten, Modernisierungen hat der Architekt im Rahmen der Grundlagenermittlung die auf Grund der Gegebenheiten notwendigen Maßnahmen zu klären. Er muss daher durch eine sorgfältige Bestandserkundung die Grundlage für die Beurteilung schaffen, ob und inwieweit ein Umbau des vorhandenen Altgebäudes möglich ist. Hierzu gehört vorrangig eine Beurteilung der Bauqualität, bei der festgestellt werden muss, welche Baumängel vorliegen.

     

    Die Bestandserkundung umfasst aber auch die Prüfung, inwieweit sich die Bausubstanz hinsichtlich der vorhandenen Baustoffe, der Bauart und des altersbedingten Abnutzungsgrades für den beabsichtigen Umbau eignet. Die Bauwerkserkundungspflicht wird umso intensiver, je stärker in den Bestand des Gebäudes eingegriffen werden soll (Rz. 3).