· Fachbeitrag · Technische Ausrüstung
Die Honorarzonenbestimmung in der TA (Teil 2)
von Prof. Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Martin Vielhauer, Honorarsachverständiger für Technische Ausrüstung, München
| Die Bestimmung der Honorarzone (HZ) nach HOAI führt in der TA regelmäßig zu Meinungsverschiedenheiten, da sie der Komplexität vieler Projekte nicht mehr gerecht wird. Um Abhilfe zu schaffen, stellt PBP im zweiten Teil der Beitragsreihe einen eigens entwickelten Leitfaden vor. Dieser befasst sich mit den praktischen Schwierigkeiten im Umgang mit den Bewertungsmerkmalen, der Definition von Qualitäten und entwickelt eine Bewertungsmatrix, die mehr Transparenz bei der Ableitung der HZ bietet. |
Definition der Bewertungsmerkmale vor Punktesystem
Wie schon im ersten Teil dargelegt, liegt die Herausforderung bei den Bewertungsmerkmalen zur Bestimmung der HZ nicht in der mathematischen Ableitung eines Punktesystems, sondern in der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Bewertungskriterien selbst. Die Kernfrage betrifft deren Definition und Differenzierung sowie den Einfluss auf das Honorar. Aufgrund der fehlenden Bepunktung und Abgrenzungsdefinitionen (wie z. B. „Durchschnittlichkeit“) muss zunächst die Beschreibung der in der HOAI verwendeten Begriffe „geringe“, „durchschnittliche“ und „hohe Anforderungen“ erfolgen. Was bedeuten diese bzw. wie können sie gedeutet werden?
Planungsanforderung veranschaulichen ‒ Diskussionsbasis schaffen
Um die Planungsanforderungen zu veranschaulichen und eine Diskussionsbasis zu schaffen, müssen die Bewertungsmerkmale in der TA für jede Anlagengruppe (Agr.) analysiert und beschrieben werden. Dabei sind die z. T. erheblichen Unterschiede der Fachgewerke zu berücksichtigen. Nur so kann beurteilt werden, ob die Fachplanung in der jeweiligen Agr. im Hinblick auf das jeweilige Bewertungsmerkmal (z. B. Integrationsanforderungen) eine „geringe“, „übliche/durchschnittliche“ oder „hohe“ Planungsanforderung aufweist.
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