· Fachbeitrag · Technische Ausrüstung
HOAI 2021 hat Abschlagszahlungen neu geregelt: So gehen Sie in der Praxis damit gut um
von Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Martin Vielhauer, Honorarsachverständiger für Technische Ausrüstung, München
| „Abgerechnet wird nach Bautenstand“ oder „es ist kein Leistungsfortschritt zu erkennen“ ‒ mit solchen, teilweise nicht fachgerechten, Begründungen werden Abschlagsrechnungen vielfach gekürzt. Dies führt zu Konflikten mit dem Bauherrn und nicht selten sogar zu gefährlichen Finanzierungslücken bei der TA-Fachplanung. PBP zeigt Ihnen in diesem Beitrag auf Basis der HOAI 2021-Abschlagszahlung-Neuregelung Lösungsmöglichkeiten auf, um solche Probleme künftig von Anfang an zu vermeiden. |
Lph 8 birgt für TA-Planung das höchste Liquiditätsrisiko
Abgesehen von Themen wie Baustopps, Personalmangel, der Abhängigkeit von Leistungen Dritter und die über die HOAI nicht begrenzte Leistungspflicht haben viele Planer ein Problem mit der Abrechnung über die Bauzeit. Oft werden Abschlagszahlungen gekürzt oder gar nicht bezahlt.
Besonders dramatisch sind in diesem Zusammenhang Baustopps Dritter, die die eigenen Gewerke blockieren. Das ist z. B. der Fall, wenn der Rohbau im Verzug ist. Die TA kann nicht bauen, dennoch müssen Objektüberwacher zumindest teilweise vor Ort sein. Dadurch entsteht ein erhebliches, manchmal sogar existenzielles Problem für die Liquidität der TA-Planung. Seitens des Auftraggebers wird dann oft argumentiert, dass der Fortschritt und die verbauten Kosten im Gewerk keine Abschlagrechnung in der geforderten Höhe rechtfertigen würden. Und auch bei Planungsleistungen wird vielfach über den „tatsächlichen Leistungsstand“ gestritten.
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