· Fachbeitrag · TECHNISCHE AUSRÜSTUNG
Honorarzonenbestimmung in der TA ‒ Teil 1
von Prof. Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Martin Vielhauer, Honorarsachverständiger für Technische Ausrüstung, München
| Die HOAI 2021 wird der Branche wohl vorerst erhalten bleiben und damit auch die derzeitigen Methoden zur Bestimmung der Honorarzone. Allerdings führen diese Regelungen häufig zu Konflikten. Insbesondere im Bereich der TA werden die in der HOAI vorgesehenen Möglichkeiten zur Bestimmung der Honorarzonen der Komplexität vieler Projekte nicht mehr gerecht. Um dem entgegenzuwirken, präsentiert Ihnen PBP in einer zweiteiligen Reihe einen Leitfaden zur Bestimmung dieses wirtschaftlich bedeutenden Honorarparameters. |
HOAI 2021 ‒ Quo vadis?
Auch wenn die HOAI 2021 für die meisten Honorarvereinbarungen im Wesentlichen nur noch Empfehlungscharakter hat, wird sie in der Praxis weiterhin regelmäßig angewendet. Dabei wird es voraussichtlich auch noch einige Zeit bleiben, da angesichts der aktuellen politischen Rahmenbedingungen eine Novellierung in 2025 unwahrscheinlich ist.
In den Honorarverhandlungen fallen jedoch zunehmend mehr Honorarparameter der „Unverbindlichkeit“ der HOAI zum Opfer. Dazu zählen der Umbauzuschlag, die mitzuverarbeitende Bausubstanz und der Honorarsatz. Letzteren kennen viele Planer ohnehin nur als „Basissatz“. Mehr war vor allem mit der öffentlichen Hand in den letzten Jahren kaum zu vereinbaren. Einzig die Honorarzone hält sich immer noch wacker, doch auch von dieser weichen die Vertragspartner angesichts der Marktlage zunehmend ab.
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