· Fachbeitrag · Terminsteuerung
Terminlicher Ablauf von Planung und Bauüberwachung: Klausel zur soliden Auftragsabwicklung
| Eine wirtschaftliche Büroführung ist auch dadurch geprägt, dass Sie Personal so einsetzen, dass Ihr Büro optimal ausgelastet ist. Dieses Ziel wird erschwert, wenn Sie von Auftraggebern gedrängt werden, sich im Vertrag auf die Einhaltung fester Termine für die Planung und Bauüberwachung zu verpflichten. Bestehen Sie auf fairen Regelungen - und bieten Sie Ihrem Auftraggeber eine entsprechende Vertragsklausel an. |
Der fachliche Hintergrund
Auftraggeber mit Marktmacht sind häufiger versucht, Sie bzgl. der eigenen Terminsteuerung in ein enges zeitliches - für Sie unwirtschaftliches - Korsett zu zwängen. Weil das Risiko groß ist, dass Sie in solchen Fällen auch für die Folgen unverschuldeter Terminverzögerungen gerade stehen müssen, gibt es nur eine Devise: Lassen Sie sich darauf nicht ein, bestehen Sie auf faire Regelungen.
Der Vertragsvorschlag
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