· Fachbeitrag · Tragwerksplanung
HOAI § 11 ‒ Wie ein Auftrag über mehrere Objekte in der Tragwerksplanung honoriert wird
von Dipl.-Ing. (TH) Matthias Voigt, ö.b.u.v. Honorarsachverständiger für Tragwerksplanung u. Therm. Bauphysik und Ulrike Wietzorrek, Architektin
| Nachdem sich PBP in den letzten Monaten mit der Honorierung eines Auftrags über mehrere Objekte im Leistungsbild Gebäude auseinandergesetzt hat, wird nun der Fokus auf das Leistungsbild Tragwerksplanung verschoben. Auch hier gibt es immer wieder Honorarauseinandersetzungen zwischen Bauherren und Planern. PBP erläutert deshalb in einer zweiteiligen Reihe die grundsätzliche Herangehensweise an die Honorarermittlung und gibt Ihnen Tipps, wie Ihnen auch in schwierigen Fällen die Zuordnung zu der richtigen Abrechnungsregel nach § 11 HOAI gelingt. |
Was sind Objekte in der Tragwerksplanung?
Die HOAI definiert zunächst in § 2 den Objektbegriff als den zentralen Anknüpfungsbestand für jede Honorarberechnung nach gesetzlicher Preisrechtsverordnung. Objekte im Sinne der HOAI sind neben
- Gebäuden,
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