· Fachbeitrag · Verkehrsanlagen
Vordrucke HVA F-StB sind diskussionswürdig und fehlerhaft: So reagieren Sie richtig
| Die Vordrucke im „Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau“ (HVA F-StB) enthalten Ungereimtheiten, die zu Ihren Lasten gehen. Das gilt für „konkretisierende Leistungsbeschreibungen“, die in Wahrheit von Ihnen geforderte zusätzliche Leistungen sind. Und es gilt z. B. für die Bewertung von Einzelleistungen in der Lph 7, die nicht HOAI-konform ist. Informieren Sie sich und wappnen Sie sich für Diskussionen mit dem Auftraggeber. |
Die konkretisierenden Leistungsbeschreibungen
Die Vordrucke enthalten die Grundleistungen der jeweiligen Lph als Vertragsbestandteil. Das ist noch in Ordnung. Problematisch ist, dass in den Vordrucken zusätzlich eine Anzahl von weiteren ‒ in der HOAI nicht enthaltenen ‒ Leistungen aufgeführt sind, die es in sich haben. Diese zusätzlichen Leistungen werden „konkretisierende Leistungsbeschreibung“ genannt.
Grundleistungskatalog wird ausgeweitet
Im Saldo führt das dazu, dass die Einzelleistungen mit zusätzlichen Leistungen „angereichert“ werden. Ihre Leistungspflicht geht damit weit über das hinaus, was Sie nach den Grundleistungen schulden (und was das Preisrecht mit dem Mindestsatz vorsieht). Das kommt natürlich auch in Vergabeverfahren zum Tragen. In der Form, dass Planungsbüros für ein Mindestsatzhonorar im Ergebnis deutlich mehr Leistungen anbieten als nach „HOAI-Mindestsatz regulär“. Diese Leistungen schulden sie dann auch.
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