· Fachbeitrag · Vertragsgestaltung
RBBau-Verträge verwenden Siemon-Tabellen: Darum sollten Sie das bei Verträgen adaptieren
| Die Bewertungstabellen für Einzelleistungen in den Grundleistungen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Klaus D. Siemon, Schriftleiter von PBP und Urheber der „Siemon-Tabellen“, hat seine Tabellen im Rahmen eines Forschungsauftrags für das Bundesbauministerium aktualisiert. Das hat die Tabellen in die neuen RBBau-Verträge übernommen und damit bundesweit Standards gesetzt. Erfahren Sie, wie das Ihre Auftragsabwicklung und Honorarabrechnung erleichtert und warum Sie jetzt auch in Verträgen mit privaten Auftraggebern Einzelleistungen vereinbaren sollten. |
Einzelleistungen im Planungsvertrag: 4 klare Vorteile
Für Sie wichtig ist in erster Linie, dass Sie die Tabellen nicht als Honorarkürzungstabellen verstehen sollten. Das Gegenteil ist der Fall. Es hat 4 Vorteile, wenn Sie Einzelleistungen in den Planungsverträgen vereinbaren.
1. Siemon-Tabellen als Honorarsicherungsinstrument nutzen
Ein Vorteil ist, dass die Tabellen als Instrument der Honorarsicherung dienen, wenn Sie die jeweiligen Grundleistungen sachgerecht als Vertragsleistungen vereinbart haben. Sie können dann den Nachweis, dass Sie die Leistungen tatsächlich erbracht haben, auf sehr einfache Weise erbringen. Nämlich sozusagen als Abfallprodukt Ihrer Kommunikation mit dem Bauherrn. Honorarkürzungen sind damit ausgeschlossen.
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