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  • 01.08.2017 · Fachbeitrag · Vertragsrecht

    Bauen im Bestand: Festlegung des räumlichen Vertragsgegenstands ist elementar wichtig

    | Beim Bauen im Bestand stellen die anrechenbaren Kosten aus mitverarbeiteter Bausubstanz einen zentral wichtigen Honorarbestandteil dar. Um einem Honorarproblem in der Praxis aus dem Weg zu gehen, empfiehlt PBP, den ursprünglichen räumlichen Vertragsumfangs per Vereinbarung festzulegen. Nur so stellen Sie nämlich sicher, dass sich auch Ihre anrechenbaren Kosten der mitverarbeiteten Bausubstanz anpassen, wenn sich im Zuge der Planungsvertiefung der räumliche Planungsumfang ändert. |