· Fachbeitrag · Vertragsrecht
Vertrag endet nach Zielfindungsphase: So rechnen Sie Ihr Honorar richtig ab
| Das neue Architekten- und Ingenieurrecht im BGB kommt in der Praxis an. Die ersten Fälle sind bekannt geworden, in denen der Bauherr von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und den Vertrag beendet hat, weil er mit einem anderen Büro weitermachen oder das Projekt doch nicht finanzieren möchte. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Honorar abrechnen, wenn ein solcher Vertrag nach der Zielfindungsphase beendet wird. |
Das Ende der Zielfindung und die anrechenbaren Kosten
Die Zielfindungsphase endet in der Regel, bevor Sie die Kostenschätzung erstellt haben. Sie haben also das Problem, dass Ihnen am Ende der Zielfindungsphase noch keine anrechenbaren Kosten nach DIN 276 (Kostenberechnung oder Kostenschätzung) zur Verfügung stehen.
Die anrechenbaren Kosten brauchen Sie aber. Das liegt daran, dass sich die Leistungen, die Sie in der Zielfindungsphase erbringen müssen, aus Leistungen speisen,
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig