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Gebäudetyp E: Bauministerium veröffentlicht 52-seitigen Arbeits- und Umsetzungsleitfaden
| Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für das „Gebäudetyp-E-Gesetz“ beschlossen. Ergänzend dazu hat das Bundesbauministerium jetzt in einem 52-seitigen Dokument die finalen Leitlinien und Prozessempfehlungen vorgelegt, um das einfache Bauen in die Praxis zu bringen. |
Der Gesetzesentwurf sieht u. a. vor, dass
- bestimmte technische Normen und Regeln, wie z. B. solche, die ausschließlich Komfort- oder Ausstattungsmerkmale betreffen, ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht Gegenstand der Leistungspflicht sind,
- eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Sachmangel anzusehen ist.
Zur 52-seitigen Arbeitshilfe „Einfach Bauen ‒ Gebäudetyp E ‒ Leitlinie und Prozessempfehlung“ kommen Sie hier: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/bauen/gebaeudetyp-e-leitlinie.pdf;jsessionid=D219C88B30D65ABFDF0E59F9813863E5.live861?__blob=publicationFile&v=8.
Quelle: ID 50229832