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Gebäudetyp E-Gesetz: Bundesrat nimmt nicht Stellung
| Tagesordnungspunkt 63 der Sitzung des Bundesrats am 22.11. lautete „Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)“. Herausgekommen ist, dass der Bundesrat zu dem Gesetz nicht Stellung genommen hat. |
Hintergrund Bei Gesetzentwürfen der Bundesregierung hat der Bundesrat in einem so genannten ersten Durchgang das Recht, sich noch vor dem Deutschen Bundestag zu dem Entwurf zu äußern. Er kann innerhalb von sechs Wochen ‒ in besonderen Fällen innerhalb von neun Wochen ‒ eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf abgeben. Das hat er jetzt beim Gebäudetyp-E-Gesetz nicht getan. Das Gesetz wird jetzt irgendwann vom Bundestag diskutiert.
Weiterführende Hinweise
- https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1049/tagesordnung-1049.html?nn=4352766
- Eine 52-seitige Arbeitshilfe „Einfach Bauen ‒ Gebäudetyp E ‒ Leitlinie und Prozessempfehlung“ fiden Sie hier: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/bauen/gebaeudetyp-e-leitlinie.pdf;jsessionid=D219C88B30D65ABFDF0E59F9813863E5.live861?__blob=publicationFile&v=8.
Quelle: ID 50229832