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Ladeinfrastruktur für E-Mobilität: Gesetzesentwurf liegt vor
| Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat gemeinsam mit dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) einen Referentenentwurf für ein Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) vorgelegt. Damit soll eine Vorgabe aus der EU-Gebäuderichtlinie zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden umgesetzt werden. |
Hintergrund | Elektrofahrzeuge können einen Beitrag zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors leisten. Ziel der Bundesregierung ist ausweislich des Klimaschutzprogramms 2030, dass in Deutschland bis 2030 sieben bis zehn Mio. Elektrofahrzeuge zugelassen sein sollen. Ein Hindernis auf dem Weg besteht unter anderem darin, dass eine ausreichende Ladeinfrastruktur fehlt. Hier setzt das GEIG an. Der wesentliche Regelungsinhalt sieht vor, dass bei Neubau bzw. größerer Renovierung von Gebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen in Wohngebäuden künftig jeder Stellplatz, in Nichtwohngebäuden jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten ist. Zusätzlich ist in Nichtwohngebäuden mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Bis zum 01.01.2025 ist jedes Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen zudem mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten. Ausnahmen sind unter anderem für Gebäude vorgesehen, die sich im Eigentum von kleinen und mittelständischen Unternehmen befinden und von ihnen genutzt werden, oder für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.
Weiterführender Hinweis