· Fachbeitrag · Kostenermittlung
Entwurf der neuen DIN 276: Wichtige Änderungen im Tagesgeschäft jetzt schon umsetzen
| Die starke Kostenentwicklung am Bau sorgt auch bei Planungsbüros für Sprengstoff. Kostenermittlungen von Planern werden noch kritischer geprüft. Weichen die Kosten von der Kostenberechnung ab, steht oft gleich der Vorwurf „Planungsfehler“ im Raum. Planungsbüros müssen mit dieser neuen Situation umgehen, der Rechtfertigungsdruck wächst. In diesem Gemengelage kommt Ihnen die neue DIN 276, die im Entwurf vorliegt, gerade Recht. Setzen Sie die Neuerungen jetzt schon proaktiv um und beraten Sie Bauherren in punkto Kostenplanung und -steuerung noch besser. |
HOAI und anrechenbare Kosten bleiben unverändert
Vorab: Die HOAI 2013 bezieht sich ausdrücklich auf die DIN 276 in der Fassung von 2008. Das bleibt auch so. Denn die DIN 276 kann das Preisrecht nicht ändern. Trotzdem hat die kommende DIN 276 schon jetzt erhebliche Auswirkungen auf Ihr Tagesgeschäft. PBP stellt Ihnen diese in zwei Beiträgen vor. Teil Eins bezieht sich auf die textlichen Regelungen. In Teil Zwei (Oktober-Ausgabe) erfahren Sie, was sich bei Kostenermittlungen praktisch ändert.
Die neue DIN 276: Sieben Punkte jetzt proaktiv umsetzen
Die DIN 276 liegt derzeit im Entwurf vor. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass sie noch dieses Jahr in Kraft tritt. Es lohnt sich aber, sich jetzt schon mit den sieben wichtigsten Neuerungen vertraut zu machen und diese bei Ihrer Kostenplanung und -steuerung zu berücksichtigen. Aus zwei Gründen:
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