· Fachbeitrag · Lph 7
Produktneutrale Ausschreibungen: Antworten auf wichtige Praxisfragen
| Das Thema „produktneutrale LV-Positionen oder Ausschreibungen“ ist omnipräsent. PBP geht deshalb den Fragen nach, ob Ausschreibungsunterlagen bei öffentlichen Projekten zwingend produktneutral erstellt werden müssen (Gleichbehandlungsgrundsatz) und wer das final entscheidet. |
HOAI regelt zu Vergaberechtsfragen nichts
Zunächst ist festzuhalten, dass die Frage der Produktneutralität in den Grundleistungen der HOAI nicht explizit geregelt ist. Die Grundleistungen der HOAI sind außerdem unberührt von der Frage, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftrag handelt. Wie spielt aber das Vergaberecht bei öffentlichen Projekten da hinein?
Vergaberecht wird in der Praxis unterschiedlich ausgelegt
Das Tagesgeschäft lehrt zunächst, dass das Vergaberecht im Hinblick auf die Produktneutralität unterschiedlich ausgelegt wird. Festzuhalten bleibt deshalb: Bei entsprechender Begründung nach VOB/A ist es durchaus möglich, einzelne LV-Positionen oder die Ausschreibung an bestimmte Produkte zu binden. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, ist es auch möglich, die technischen Spezifikationen im Positionstext der LV so tief zu gliedern, dass dadurch bestimmte Produkte präferiert werden.
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