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  • 01.10.2019 · Nachricht · Öffentliches Baurecht

    Genehmigungsbehörde prüft Eigentum am Grundstück nicht

    | Die Baugenehmigung wird unbeschadet der Rechte Dritter erteilt und verleiht dem Bauherrn daher auch nicht zivilrechtlich die Befugnis, ein Bauvorhaben gegen den Willen des Grundstückseigentümers zu verwirklichen. Die Baugenehmigungsbehörde muss deshalb nicht prüfen, ob der Bauherr zivilrechtlich befugt ist, den Bau herzustellen. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen klargestellt. |