01.10.2019 · Nachricht · Öffentliches Baurecht
Genehmigungsbehörde prüft Eigentum am Grundstück nicht
| Die Baugenehmigung wird unbeschadet der Rechte Dritter erteilt und verleiht dem Bauherrn daher auch nicht zivilrechtlich die Befugnis, ein Bauvorhaben gegen den Willen des Grundstückseigentümers zu verwirklichen. Die Baugenehmigungsbehörde muss deshalb nicht prüfen, ob der Bauherr zivilrechtlich befugt ist, den Bau herzustellen. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen klargestellt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig