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  • · Fachbeitrag · Planung von Brandschutzelementen

    Brandschutztüren und -tore: Empfehlungen für die Planungs- und Schnittstellenabstimmung

    | Zeit ist Geld - auch im Planungsbüro. Damit Sie Ihre Zeit noch besser nutzen können, stellen wir ab sofort Checklisten zur Verfügung, mit denen Sie Planungs- und Koordinations- bzw. Abstimmungsleistungen standardisiert abwickeln können. Nachfolgend gehen wir auf Brandschutztüren und Tore in Um- bzw. Neubauten ein, weil dieses Thema bei Gebäuden, Ingenieurbauwerken und bei der Fachplanung für Abstimmungsbedarf sorgt. |

    Die Ausgangslage: Planungszuständigkeiten klären

    Bei der Gebäudesicherheit, bei Brandschutztüren und bei sonstigen Brandabschlüssen baulicher Art stehen immer verschiedene Fragestellungen im Raum. Ganz am Anfang steht die Frage, welche planerischen Ausgangsleistungen der Objektplanung vorausgehen (sehen Sie dazu auch WIA 7/2011, Seite 9 und WIA 8/2011, Seite 11, wia.iww.de im „Archiv“). Darin ist beschrieben, welche brandschutztechnischen Leistungen nicht zu den Inhalten der Leistungsbilder zählen und daher einer gesonderten Vereinbarung bedürfen.

     

    Bei Brandschutztüren und -toren müssen in der Regel mehrere Dinge parallel beachtet werden. Detaillierte bauordnungsrechtliche Anforderungen müssen mit technischen Schnittstellen der Brandschutzelemente zur Planung des Raumbildenden Ausbaus und der Fachplanung (ELT/RLT) in Einklang gebracht werden. Insofern steht den betreffenden anrechenbaren Kosten ein entsprechend hoher Aufwand gegenüber. Die Erfahrung zeigt, dass bauordnungsrechtliche Abnahmen an diesen Schnittstellen regelmäßig Nachbesserungen erforderlich machen und vermeidbare Zusatzkosten auslösen. Daraus ergibt sich ein hoher Rationalisierungsbedarf.