· Fachbeitrag · Planungsleistungen
Gebäudeautomation: Die Spezifika der M+W-Planung und wie Fachplaner damit umgehen sollten
von Dipl. Ing. Hendrik Geyer und Dipl.-Ing. Dipl. Wirtsch.-Ing. Martin Vielhauer, Honorarsachverständiger Technische Ausrüstung
| Durch die wachsende Technisierung der Gebäude gewinnt die Gebäudeautomation immer stärker an Bedeutung. Die Praxis lehrt, dass vor allem bei der Montage- und Werkstattplanung dieser Anlagengruppe Regelungslücken zwischen HOAI, VOB und Norm bestehen, die den Ablauf der M+W-Planung massiv stören und terminliche und honorarrelevante Risiken für Bauherr, Fachplanung und Errichterfirmen hervorrufen. Erfahren Sie deshalb, worin die Regulierungslücke besteht und wie Fachplaner mit ihr umgehen, um Honorar- und Haftungsrisiken zu vermeiden. |
Die Abhängigkeiten im Gewerk Gebäudeautomation
Das Gewerk Gebäudeautomation (GA) nimmt unter den Gewerken der technischen Gebäudeausrüstung aus zweierlei Gründen eine Sonderstellung ein: Zum einem ist der MSR-Fachplaner mindestens Dienstleister für die Gewerke Heizung, Kälte, Lüftung. Er unterstützt z. B. bei der Entwicklung der Hydraulik. Zum anderen bringt die GA die übergeordnete Leittechnik mit. Darin werden Informationen aus allen Gewerken vereint. Auch solche Gewerke, die ihre eigene Steuerungstechnik mitbringen, werden auf diese Leittechnik aufgeschaltet und können von dieser beeinflusst werden.
Diese beiden Umstände implizieren, dass die GA immer von der Ausgestaltung der einzelnen Fachplanungen abhängig ist und auf diesen aufbauen muss. Daraus resultiert natürlich auch, dass die GA mit ihren Planungs- und Errichtungsschritten immer erst beginnen kann, wenn die aufzuschaltenden Gewerke einen entsprechenden Leistungsstand haben. In der gesamten Prozesskette muss demnach immer ein angemessener Nachlauf berücksichtigt werden. Und die Vorleistungen der Fachplanungen müssen vorhanden sein.
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