· Fachbeitrag · Planungsleistungen
Lph 5 in der Technischen Ausrüstung: Nicht auf die Montage- und Werkstattplanung verzichten
| Es mehren sich die Fälle, in denen die Lph 5 bei der technischen Ausrüstung ohne die Teilleistung f) „Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung“ beauftragt wird. Für den Projekterfolg ist das höchst riskant. Die Ersparnis von vier Prozentpunkten beim Honorar kann alle Beteiligten teuer zu stehen kommen. |
Der Verzicht auf die Teilleistung 5f
Wer auf die Teilleistung 5f verzichtet, muss wissen, dass es dann kaum zu merken ist, wenn die Montage- und Werkstattpläne von den Vorgaben aus der (koordinierten) Ausführungsplanung abweichen. Das ist gar nicht so selten. Diese Abweichung kann darin bestehen, dass die Trassenlagen gegenüber der (koordinierten) Ausführungsplanung anders angeordnet worden sind. Folge können Trassenkollisionen oder Kollisionen mit anderen Inhalten der Objektplanung sein.
Auch können Angaben aus der Schlitz- und Durchbruchsplanung beim Tragwerksplaner beeinflusst werden. Im schlimmsten Fall könnte die Abweichungen eine erneute Koordination der Ausführungsplanung unter der Regie des Objektplaners notwendig machen. Diese Leistung wäre
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