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  • 15.01.2020 · Fachbeitrag · Planungsleistungen

    Neues Urteil: Nicht-genehmigungsfähige Varianten sind auch nicht geschuldet

    | Ist ein Projekt teurer geworden als geplant, wird der Planer nicht selten mit dem Vorwurf konfrontiert, er habe (damals in der Vorentwurfsplanung) nicht die günstigste Planungsvariante gewählt. Solche Vorwürfe und entsprechende Gegenforderungen können Sie dann an sich abprallen lassen, wenn die Planungsvariante, die die Kosten eingehalten hätte, zum Zeitpunkt ihrer Erstellung nicht genehmigungsfähig war. Das hat das OLG Jena im Einvernehmen mit dem BGH entschieden. |