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Ökologisches Bauen: Wann ist der Bebauungsplan verbindlich?
| Formal zählen Bebauungspläne zu den Satzungen einer Gemeinde. Darin enthaltene Vorgaben (z. B. zum ökologischen Bauen) müssen Sie bei Ihren Planungen verbindlich beachten. Anders sieht es aus, wenn die Vorgaben aus Hinweisen oder Erläuterungen zum Gemeinderatsbeschluss resultieren. Dann sind sie nicht Bestandteil der verbindlichen Satzung und damit nicht zwingend einzuhalten. |
Halten Sie derartige verbindlichen Vorgaben des Bebauungsplans zu Einzelheiten der Planung ein, weil Sie sonst gegen die Gemeindesatzung verstoßen. Prüfen Sie auch die textlichen Ausführungen („das Kleingedruckte“) im Bebauungsplan. Sind darin Vorgaben wie z. B.
- Verbote von PVC-haltigen Baustoffen,
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