· Fachbeitrag · Planungsleistungen
Prüfung der Montage- und Werkstattplanung: So erbringen Sie die Leistung wirtschaftlich
| Die Objekt- und Fachplaner müssen die Montage- und Werkstattplanung (M+W-Planung) der ausführenden Unternehmen prüfen und freigeben, wenn sie mit den entsprechenden Grundleistungen der Lph 5 beauftragt sind. Entgegen oft geäußerter Vermutungen ist der Aufwand so steuerbar, dass die Leistung wirtschaftlich erbracht werden kann. Das gilt vor allem dann, wenn Sie das ausführende Unternehmen bei der Erstellung der M+W-Planung anweisen, was zu tun und zu lassen ist. |
Umgang mit Ausführungsplanung im Vertrag regeln
Der erste Schritt besteht darin, in den Ausführungsverträgen zu regeln, welchen Spielregeln sich die ausführenden Unternehmen stellen müssen. Vor allem geht es darum, den Unternehmen keinen Freifahrtschein auszustellen, wie sie die M+W-Planung aufstellen wollen. Denn so laufen Sie Gefahr, dass diese die M+W-Planung für sich selbst optimieren, ohne die Planungsvorgaben der koordinierten Ausführungsplanung zu respektieren.
Der wichtigste Schritt zur Aufwandssteuerung ist also die vertragliche Regelung mit den ausführenden Betrieben. Mit dieser Regelung wird klargestellt, welche Vorgaben der Betrieb nicht verändern darf und wo seine fachtechnischen Spielräume liegen. Damit sind die Veränderungen klar eingegrenzt. Eine Muster-LV-Klausel (für den Stahlbau) könnte wie folgt aussehen:
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