· Fachbeitrag · Planungsleistungen
Schnittstellenmanagement (Teil 1): Leistungsgrenzen zwischen Objekt- und Tragwerksplanung
| Wer muss bei der Planung eines Parkhauses welche planerischen Methoden anwenden, damit keine Wasserschäden entstehen? Wo liegt die Schnittstelle zwischen der Tragwerks- und der Objektplanung? Das ist der erste Beitrag in der neuen PBP-Serie „Schnittstellenmanagement“. Antworten kommen u. a. vom OLG München. |
Der Fall: Parkhaus mit Rissen in den Deckenkonstruktionen
Im konkreten Fall war ein Generalplaner mit der Planung und Überwachung eines Parkhauses beauftragt worden. Er beauftragte seinerseits einen Tragwerksplaner als Subplaner. Später traten Risse im Bauwerk auf. Sie führten dazu, dass die Bewehrung im Betonquerschnitt korrodierte. Im Beton der Deckenplatten des Parkhauses ergaben sich Risse mit Breiten von 0,4 mm bis 1,6 mm. Während des Gerichtsverfahrens stellte sich heraus, dass die Dimensionierung der Bewehrung nicht geeignet war, diese Risse zu verhindern. So konnte chloridhaltiges Wasser eindringen.
Auch mit einer auf dem Beton oben aufgebrachten Beschichtung gelang es nicht, den Mangel zu beseitigen und die Risse zu überbrücken. Der Generalplaner wurde von seinem Auftraggeber in Anspruch genommen. 700.000 Euro des Schadenersatzes versuchte es sich vom Tragwerksplaner zu holen.
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