· Fachbeitrag · Planungsleistungen
Unvollständiger Brandschutz: So stellen Sie trotzdem die rechtzeitige Inbetriebnahme sicher
| Die brandschutztechnischen Anforderungen sind erheblich gestiegen - und schwer zu beherrschen. Unangenehm für Sie wird es vor allem, wenn Brandschutzmängel die Inbetriebnahme des Bauwerks zu verzögern drohen. Erfahren Sie, wie Sie dem Problem Herr werden, indem Sie mit der Bauaufsichtsbehörde entsprechende „Duldungsfristen“ vereinbaren. |
Problem: Brandschutz ist vor Inbetriebnahme mangelhaft
Sie kennen das Problem: Beim Brandschutz sind nicht nur die Dokumentationspflichten und die Nachweisführung, dass Brandschutzmaßnahmen verordnungsgerecht eingebaut wurden, komplizierter geworden. Bei vielen Baumaßnahmen müssen zusätzlich bei der Abnahme nach öffentlichem Baurecht Konformitätsbescheinigungen bzw. Übereinstimmungserklärungen vorgelegt werden. Last but not least sind in vielen Fällen Erstprüfungen durch externe Sachverständige erforderlich (z. B. bei Versammlungsstätten und bestimmten Gebäudeklassen). Das kann schon dazu führen, dass sich kurzfristig Mängel zeigen, die die Inbetriebnahme des Bauwerks gefährden.
Lösung: Mit Baubehörde Duldung vereinbaren
Stellt sich kurz vor Inbetriebnahme der Baumaßnahme heraus, dass der Brandschutz in bestimmten Punkten noch mangelhaft ist, muss abgewogen werden, ob das Bauwerk trotzdem in Betrieb genommen werden kann. Die Baubehörde hat hier einen gewissen „Abwägungsspielraum“. Sie kann die Inbetriebnahme unter der Bedingung zulassen, dass zu festgelegten Fristen brandschutztechnische Einzelmaßnahmen nachgerüstet, Ausführungsmängel beseitigt oder ausstehende Bescheinigungen und Erklärungen nachgereicht werden.
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