· Fachbeitrag · Projektabwicklung
Das Leistungsbild für Auftraggeber im Planbereich Technische Ausrüstung
| Planungsbüros sind keine Allroundverantwortlichen, die sich für den Auftraggeber um alles kümmern müssen. Das sieht zumindest die HOAI nicht vor. Die Grundleistungen sind abschließend formuliert. Trotzdem erbringen Sie oft Leistungen, die vertraglich gar nicht vereinbart sind, und handeln sich so Überstunden, Haftungsrisiken und Frustrationen ein. PBP hat deshalb in der August-Ausgabe begonnen, die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers abzubilden, dort für die Objektplanung. Jetzt folgt das Leistungsbild für Auftraggeber im Planbereich Technische Ausrüstung. |
Besonderheiten im Leistungsbild Technische Ausrüstung
Bei der Technischen Ausrüstung besteht eine Besonderheit darin, dass sie als Abrechnungseinheit unterschiedliche Anlagengruppen vorsieht. Folglich sind nachstehend auch Mitwirkungsleistungen enthalten, die sich speziell auf nur eine Anlagengruppe beziehen.
Wichtig | Die zweite Besonderheit besteht darin, dass der Bauherr hier nicht nur für viele organisatorische und rechtliche Themen zuständig ist, sondern auch im funktionellen Bereich mitwirkt. Denn er mischt aus späterer Betreiberperspektive mit, wenn es um die Fragen geht,
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