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  • · Fachbeitrag · Technische Ausrüstung

    VDI 6026 Blatt 1: 2022-08: Vor- und Nachteile bei Anwendung der Leistungsdefinition in der Praxis

    von Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Martin Vielhauer, Honorarsachverständiger für Technische Ausrüstung, München

    | Nach einer umfassenden Überarbeitung ist im August 2022 die Novelle der VDI 6026 - Dokumentation in der technischen Gebäudeausrüstung veröffentlicht worden. Die Richtlinie beschreibt Planungstiefe und Leistungsdefinition von ausgewählten Anlagengruppen der TA. Doch die Anwendung der VDI 6026 war schon seit ihrer Entstehung immer wieder von Diskussionen begleitet. Aufgrund zahlreicher Leseranfragen befasst sich PBP mit dieser wichtigen Richtlinie und gibt wertvolle Praxistipps für ihre Anwendung. |

    VDI 6026 ‒ Historie und Hintergrund

    Die VDI 6026 ist 2007 erstmals veröffentlicht worden. Ziel: Die Diskussion um die Leistungstiefe der Gewerke der TA in den Planungsphasen zu versachlichen. Da die HOAI nur ein Grundleistungsbild für die gesamte TA kennt und das zudem sehr rudimentär formuliert ist, kam und kommt es immer wieder zu Konflikten aufgrund unzureichender Leistungsbeschreibungen. Genau hier sollte die VDI 6026 Abhilfe schaffen.

     

    Die 2008 erstmals novellierte Richtlinie wurde vielfach Vertragsbestandteil und als Basis für die Leistungsbewertung verwendet. Daraus resultierten allerdings wieder heftige Diskussionen, wie sich die Vereinbarung einer „HOAI-fremden“ Leistungsdefinition auf die Vergütung auswirkt. Und auch die generelle Zulässigkeit der Anwendbarkeit der Richtlinie war strittig. Oftmals ergaben sich Auseinandersetzungen über die Notwendigkeit ihrer vertraglichen Vereinbarung bzw. über ihren Definitionscharakter in Bezug auf die HOAI-Grundleistung. Dabei wurde jedoch meist die Eigendefinition der VDI 6026 überlesen. Diese besagt: