· Fachbeitrag · Umschließung von Baugruben
Planungs- und Schnittstellenabstimmung in der Praxis: Die Umschließung von Baugruben
| Zeit ist Geld - auch im Planungsbüro. Damit Sie Ihre Zeit noch besser nutzen können, stellen wir ab sofort Checklisten zur Verfügung, mit denen Sie Planungs- und Koordinations- bzw. Abstimmungsleistungen standardisiert abwickeln können. Nachfolgend gehen wir auf die Baugrubenumschließung ein, weil dieses Thema sowohl bei Gebäuden, Ingenieurbauwerken und der Tragwerksplanung als auch bei Umbauten in beengten Grundstücksverhältnissen für Diskussions- und Klärungsbedarf sorgt. |
Die Ausgangsfrage: Planungszuständigkeit regeln
Die Baugrubenumschließung enthält eine ganze Reihe von übergreifenden Schnittstellen. Deshalb ist zunächst zu klären ist, wer die Objekt- und Tragwerksplanung übernimmt.
In der Objektliste in Anlage 3.4 zur HOAI 2009 sind Stützbauwerke mit Verankerungen, Schlitz- und Bohrpfahlwände und Trägerbohlenwände als Objekte aufgeführt. Damit ist davon auszugehen, dass die Objektplanung im Rahmen der Ingenieurbauwerke erfolgt. Die Tragwerksplanung kommt als eigener Fachbereich hinzu. In dieser vertraglichen Konstellation werden Schnittstellen optimal koordiniert. Die Regelung nach DIN 18303, Abschnitt 3.1.2 kann dagegen aufgrund der hohen Schnittstellenrisiken nicht empfohlen werden. Die Planung und Bauüberwachung sollte folglich immer vollständig vom Ingenieurbüro übernommen werden.
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