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  • · Fachbeitrag · Vertragsrecht

    Funktionale Ausschreibungen: OLG Düsseldorf gibt neuen Rückenwind

    | Eine funktionale Leistungsbeschreibung muss „nur hinreichend deutlich erkennen lassen, welche Anforderungen der (öffentliche) Auftraggeber an die verbindlich zu erreichenden Ausführungsziele stellt“. Mit dieser Aussage hat das OLG Düsseldorf funktionalen Ausschreibungen neuen Rückenwind verliehen. PBP stellt Ihnen die Entscheidung vor und zeigt Ihnen, was für Sie bei funktionalen Leistungsbeschreibungen veranlasst ist. |

    Der fachliche und vergaberechtliche Hintergrund

    Funktionale Leistungsbeschreibungen sind für Auftraggeber deshalb attraktiv, weil sie

    • eine schnellere und unmittelbar nur auf das Planungsziel zugeschnittene Durchführung von Auftragsvergaben erlauben und