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  • · Fachbeitrag · Werkvertragsrecht

    Gerichte klären Schnittstellen in der Zusammenarbeit Architekt und Tragwerksplaner

    | Ist der Architekt oder der Tragwerksplaner für die räumliche Anordnungsplanung von tragenden Bauteilen verantwortlich? Muss der Architekt prüfen, ob die vom Tragwerksplaner zu erarbeitenden Planungslösungen den Anforderungen des Bauherrn entsprechen? Und muss der Objektplaner den Tragwerksplaner über Änderungen an seiner Planung informieren? Mit diesen Fragen haben sich jüngst das OLG Celle und das OLG Köln auseinandergesetzt. |

    OLG Celle zur Verantwortung für Anordnungsplanung

    Im Fall vor dem OLG Celle ging es um Mängelvorwürfe des Auftraggebers an den Tragwerksplaner. Der Vorwurf lautete, er habe einen Standsicherheitsnachweis bzw. eine Tragwerksplanung erstellt, die keine schlüssige Planungslösung darstelle. Konkret wurde ihm vorgeworfen, er habe

    • einen falschen Standort für einen tragenden Pfeiler eingezeichnet,