30.03.2022 · Nachricht · Werkvertragsrecht
Silikonfuge ist kein Wasserrohr: BGH tut Haftungsrisiko auf
| Wasserschäden in Gebäuden, bei denen das Wasser nicht aus Rohren der Wasserversorgung ausgetreten ist, unterliegen nicht mehr der Regulierungspflicht der Wohngebäudeversicherungen. Diese Entscheidung des BGH hat auch Auswirkungen auf die planenden Berufe. Denn Bauherren werden künftig vermehrt prüfen, ob Wasserschäden ihre Ursache in Planungs- ober Überwachungsfehlern haben. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig