05.03.2013 · IWW-Abrufnummer 130695
Vergabekammer Hessen: Beschluss vom 12.10.2012 – 69d-VK-25/2012
1. Zur Unmöglichkeit von vergaberechtlich relevanten Vorgaben.
2. Eine Inhaltskontrolle zivilrechtlicher Verträge ist nicht Gegenstand des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens. Für Verträge ist bei VOF Verfahren allein § 6 Abs. 1 VOF der Maßstab für die Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge.
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