Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 05.03.2013 · IWW-Abrufnummer 130695

    Vergabekammer Hessen: Beschluss vom 12.10.2012 – 69d-VK-25/2012

    1. Zur Unmöglichkeit von vergaberechtlich relevanten Vorgaben.
    2. Eine Inhaltskontrolle zivilrechtlicher Verträge ist nicht Gegenstand des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens. Für Verträge ist bei VOF Verfahren allein § 6 Abs. 1 VOF der Maßstab für die Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge.


    Hier können Sie den Beschluss herunterladen:


    Zum Lesen eines PDF-Dokuments benötigen Sie den Acrobat Reader. Sie können ihn sich hier kostenlos herunterladen!