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  • 23.09.2019 · IWW-Abrufnummer 211289

    Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Beschluss vom 20.05.2019 – 10 A 1998/18

    Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.


    Tenor:

    Der Antrag wird abgelehnt.

    Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner.

    Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt.

     

    Gründe:

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