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  • 21.08.2024 · IWW-Abrufnummer 243328

    Landgericht Köln: Urteil vom 28.03.2024 – 14 O 348/21

    Kein urheberrechtlicher Werkschutz für eine Fassadengestaltung wegen Entsprechungen im vorbekannten Formenschatz, die denselben Gesamteindruck aufweisen.


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    RechtsgebietUrhGVorschriftenUrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4