27.03.2012 · IWW-Abrufnummer 120940
Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.04.2011 – VII ZR 82/10
Dieses Quellenmaterial (z. B. Original-Urteil) wurde bereits bei dem Gericht bzw. der Behörde angefordert, es liegt uns aber noch nicht vor.
Bitte versuchen Sie es in wenigen Tagen erneut.