20.08.2019 · Fachbeitrag aus PBP · Haftungsrecht
Als Treuhänder des Bauherrn ist es nicht nur Ihre Aufgabe, Planungsinhalte ordnungsgemäß umzusetzen. Sie müssen auch die mit den Planungsinhalten verbundenen funktionellen Ziele erreichen. Das hat das OLG München klargestellt. Es hat einen Architekten zum Schadenersatz verurteilt, der in seine Planung einer Sonnenschutzanlage zwar viele Aspekte zum Wohle des Auftraggebers eingebracht hatte. Das eigentliche Ziel, einen hinreichenden Sonnenschutz, hatte er dabei aber aus den Augen verloren.
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20.08.2019 · Nachricht aus PBP · Qualitätsmanagement
Wie profitieren Architektur- und Ingenieurbüros von einem gelebten Qualitätsmanagement? Warum ist QM auch und gerade für kleine und solche Büros von Nutzen, die ihre Arbeitsprozesse zunehmend digitalisieren? Anntworten auf diese Fragen geben die Initiatoren des QualitätsZertifikat Planer am Bau in einer kostenlosen Roadshow im September durch fünf deutsche Städte.
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15.08.2019 ·
Checklisten aus PBP · Downloads · Allgemeine Unternehmensführung
In der Checkliste sind zentrale Aspekte zusammengefasst und festgehalten. Die Liste dient auch dazu, den Handlungsbedarf bei einem Mandanten zu identifizieren: Je mehr Fragen mit „Nein“ oder „Offen“ beantwortet werden (müssen), desto schwieriger die Situation. Besonders kritisch ist die Lage oft, wenn viele Fragen mit „offen“ beantwortet werden. Dann ist sich der Mandant in der Regel nicht darüber klar, wie die Situation im Betrieb ist bzw. was er selbst wirklich will. Müssen ...
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02.08.2019 ·
Musterverträge und -schreiben aus PBP · Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen · Verträge/Honorar/Änderungen
Der EuGH hat die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI am 04.07.2019 als europarechtswidrig eingestuft. Nach der neuen Rechtslage können Sie mit Ihrem Auftraggeber auch vereinbaren, dass Sie die gesamten zu erbringenden Planungs- und Überwachungsleistungen im Zeithonorar abrechnen. Nutzen Sie die PBP-Musterklausel, wenn Sie eine Vereinbarung im Zeithonorar anstreben und passen Sie diese an das konkrete Projekt an.
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29.07.2019 ·
Checklisten aus PBP · Objektplanung Gebäude / Innenräume · Kosten/Mitwirkung AG
In Zeiten deutlicher Baukostenerhöhungen kommt es darauf an, dass Sie Auftraggeber über Kostenstände und -entwicklungen rechtzeitig informieren und ihn zwingen, dazu Stellung zu nehmen. Wenn Sie das formgerecht tun, profitieren Sie auch von Kostentoleranzen und mindern Ihr Schadenersatzrisiko erheblich. Nutzen Sie die PBP-Checkliste, um die Kommunikation mit dem Auftraggeber konsequent durchzuführen.
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24.07.2019 · Fachbeitrag aus PBP · HOAI
Der EuGH hat die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI als europarechtswidrig eingestuft. Das hat natürlich auch gravierende Auswirkungen auf künftige Vertragsanbahnungen und -gestaltungen. Lernen Sie die fünf zentralen Punkte kennen und entwickeln Sie daraus Ihre Kalkulations- und Verhandlungsstrategie für neue Projekte.
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24.07.2019 · Fachbeitrag aus PBP · Honorarrecht
Gute Nachrichten zur Abrechnung der Lph 8 kommen vom KG Berlin: Bei einer Abschlagsrechnung können Sie den abrechenbaren Leistungsstand dadurch ermitteln, dass Sie die am Bemessungsstichtag erbrachte Bauüberwachung zur vorgesehenen Gesamtdauer der Bauüberwachung ins Verhältnis setzten. PBP stellt Ihnen die Entscheidung vor und zeigt Ihnen, wie Sie damit zeitabhängige Teilleistungen (z. B. die Überwachung der Bauausführung) einfacher abrechnen.
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23.07.2019 · Nachricht aus PBP · HOAI
Umfasst ein Auftrag mehrere Gebäude, sind die Honorare für jedes Gebäude getrennt zu berechnen. Für die Abgrenzung, ob es sich um ein oder mehrere Gebäude handelt, kommt es darauf an, ob die Bauteile nach funktionellen und technischen Kriterien zu einer Einheit zusammengefasst sind. Das hat das OLG Hamburg im Einvernehmen mit dem BGH klargestellt.
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23.07.2019 · Nachricht aus PBP · Bauüberwachung aktuell
Schuldet der Bauüberwacher eine Rechnungsprüfung (Lph 8), muss er prüfen, ob der vom ausführenden Unternehmer erreichte Leistungsstand in Quantität und Qualität eine in Rechnung gestellte Zahlung rechtfertigt. Verletzt er diese Pflicht und zahlt der Bauherr zu viel, entsteht dem Bauherrn ein Schaden in Höhe des überhöhten Betrags, für den der Bauüberwacher haftet. Das hat das KG Berlin klargestellt.
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23.07.2019 · Fachbeitrag aus PBP · Werkvertragsrecht
In Zeiten deutlicher Baukostenerhöhungen kommt es darauf an, dass Sie Auftraggeber über Kostenstände und -entwicklungen rechtzeitig informieren. Wenn Sie das formgerecht tun, profitieren Sie auch von Kostentoleranzen und mindern Ihr Schadenersatzrisiko erheblich. Das lehrt eine vom BGH bestätigte Entscheidung des OLG Hamm.
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