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  • 29.04.2020 · Nachricht · Werkvertragsrecht

    Bauunternehmer muss ihm vorgelegte Planung abgleichen

    | Ein Bauunternehmer darf zwar grundsätzlich auf die Richtigkeit der Tragwerksplanung vertrauen. Gleichwohl muss er diese mit der gültigen Ausführungsplanung des Architekten bzw. der Objektplanung für Ingenieurbauwerke abgleichen. Das hat das OLG Köln klargestellt. |